Friedhelm Loh Group

Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)

Die Friedhelm Loh Group (im Folgenden „FLG“) ist Global Player, Innovationsführer und Familienunternehmen mit weltweiter Präsenz. Ein Bekenntnis zu unserer Verantwortung in Bezug auf Menschenrechte, Sozialstandards und Nachhaltigkeit ist in unseren   Unternehmensgrundsätzen fest verankert.

Als Holdinggesellschaft der FLG bekennt sich die Friedhelm Loh Stiftung & Co. KG (im Folgenden „FLS“) dazu, bei unternehmerischen Entscheidungen und Handlungen auch deren Folgen in rechtlicher, ökonomischer und technologischer wie auch in sozialer und ökologischer Hinsicht zu berücksichtigen.

Die Grundprinzipien unseres Handelns sind in dem FLG Code of Conduct festgelegt, der sich am Standard der Verbände VDMA (Maschinenbau) und ZVEI (Elektroindustrie) orientiert. Wir erwarten von allen Führungskräften und Mitarbeiter/inne/n unseres Unternehmens, dass sie diesen Code of Conduct kennen und beachten. Auch von unseren Zulieferern erwarten wir, dass sie die Grundsätze dieses Code of Conduct einhalten oder sich gleichwertigen Verhaltenskodizes unterworfen haben.

Für den Fall bereits eingetretener oder unmittelbar drohender Verletzungen menschen-rechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten werden wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen ergreifen. Ziel dieser Maßnahmen wird es sein, solche Verletzungen zu beenden oder deren Ausmaß zu minimieren sowie künftige Verletzungen zuverlässig zu verhindern. Bei der Festlegung der konkreten Maßnahmen werden wir auf Erfahrungen zurückgreifen, welche wir in der Vergangenheit im Umgang mit Zulieferern gewonnen haben, bei denen Compliance-Verstöße begründet vermutet oder nachgewiesen wurden.

1) Beschwerdeverfahren

Die FLS hat ein Beschwerdeverfahren für die Übermittlung von Hinweisen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten eingerichtet. Die Funktionsweise dieses Beschwerdeverfahrens ist in einer  Verfahrensordnung niedergelegt, die allgemein in deutscher und englischer Sprache auf der Internetseite der FLS unter

https://friedhelm-loh-group.complaints-portal.com

zugänglich ist.

Jedermann kann dort unter Wahrung der Vertraulichkeit seiner Identität oder auf Wunsch anonym in der von ihm favorisierten Sprache Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken oder auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten im Geschäftsbereich der FLS oder bei einem ihrer unmittelbaren oder mittelbaren Zulieferer geben. Dabei wird garantiert, dass niemand Benachteiligungen oder Bestrafungen aufgrund seiner Beschwerde fürchten muss.

2) LkSG-Report

Nachstehend finden Sie die jährlichen Berichte über die Erfüllung der LkSG-Sorgfaltspflichten durch die FLS:

Bericht zum LkSG 2023